Malte Oehlschläger

Arzthaftungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Anwaltsbüro Quirmbach und Partner
Robert-Bosch-Straße 12, V
56410 Montabaur

service@ihr-anwalt.com
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Sekretariat Frau Daniela Stock
Tel.: +49 (0) 2602 999 69 0
Fax: +49 (0) 2602 999 69 24

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer Celle, 2002


Ausbildung:

2. jur. Staatsprüfung, Universität Hannover, 2002


Mitgliedschaften:

Rechtsanwaltskammer Koblenz (rakko)

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinrecht

Expertise

Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht, ist seit 2002 als Rechtsanwalt und seit Juni 2005 für das Anwaltsbüro Quirmbach und Partner tätig. Nahezu 100% der Fälle, die der bundesweit tätige Rechtsanwalt bearbeitet, kommen aus dem Arzthaftungsrecht. Er vertritt ausschließlich die Patientenseite – denn es entspricht seiner inneren Überzeugung, sich für die durch Behandlungsfehler geschädigten Patienten einzusetzen – und ist dazu bereits an über 100 Landgerichten in Deutschland aufgetreten. Malte Oehlschläger ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht insbesondere  in den Bereichen Neurologie, Notfall- und Rettungsmedizin (Schlaganfall, TIA etc.), Kardiologie (Herzinfarkt, Herzkatheter etc.), Onkologie sowie Anästhesie.

"Ich liebe meinen Beruf. Daher kommt meine Leidenschaft, mit der ich mich für jeden einzelnen meiner Mandanten einsetze. Mit aller Konsequenz." (Malte Oehlschläger)

Aktuelles

Publikationen (Auswahl) in:

  • DER GYNÄKOLOGE ("Vorsicht bei der Aufklärung über medikamentöse Nebenwirkungen"), Springer Verlag
  • DER HAUSARZT, Verlag für medizinische Kommunikation
  • DEUTSCHE MEDIZINISCHE WOCHENSCHRFT“ (DMW) ("Arzt im Notfalleinsatz behält seinen Führerschein"), Georg Thieme Verlag
  • DER ANAESTHESIST ("Patientenaufklärung über die Risiken von Erythrozytenkonzentraten"), Springer Verlag
  • Forum Medizinische Begutachtung ("Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten"), GenRe Business School

Vorträge (Auswahl):

  • Cicatrix-Congress in Worms „Entwicklung der Schmerzensgeldrechtsprechung“
  • 11. Kongress „Qualitätssicherung in der Begutachtung“ Gen Re Business School „Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten“
  • Gutachterschulugen
  • 17. Fortbildungstag Medizinrecht (MDK Bayern) „Pflicht zur Offenlegung von Interessenkonflikten“
  • 18. Hauptstadtkongress der DGAI in Berlin "Rechtliche Aspekte bei der Aufklärung in der Anästhesie"
  • 18. Fortbildungstag Medizinrecht (MDK Bayern) „Aufklärung über Risiken von Erythrozytenkontentraten“
  • 3. Kölner Expertengespräch Roland Prozessfinanz „Schadensersatzansprüche bei Schlaganfall. Wann bestehen sie? Wie werden sie durchgesetzt?“

Medizinisch praktische Arbeitserfahrung (Auswahl):

  • Tätigkeit als Rettungssanitäter im Rettungsdienst (länger als 10 Jahre)
  • Stationsdienst in Psychiatrie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Langenhagen (länger als 10 Jahre)
  • Stationsdienst in der Gynäkologischen Geriatrie des Clementinenkrankenhauses, Hannover
  • Stationsdienst in der Urologie des Siloahkrankenhauses, Hannover
  • OP-Assistenz in der Anästhesiologie der Sophienklinik, Hannover

Zur Kanzlei

Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner wurde vor mehr als 35 Jahren gegründet. Von Anfang an war klar, dass zwei Faktoren besonders wichtig sind:
• konsequente Spezialisierung auf Personenschadenregulierung nach Behandlungsfehlern und schweren Unfällen
• ein starkes Team, das auch menschlich harmoniert.

Diese Philosophie der langjährigen Partner Martin Quirmbach und Thomas Gfrörer hat die Kanzlei tiefgreifend geprägt. Inzwischen gehört Quirmbach & Partner zu einer der bundesweit führenden Kanzleien im Bereich der Personenschadensregulierung nach Behandlungsfehlern und schweren Unfällen.

Mandanten dürfen von auf der fachlich-rechtlichen Seite einen hohen Grad an Spezialisierung erwarten. Denn wer unverschuldet die Folgen eines Behandlungsfehlers oder Unfalls trägt, sollte zumindest in finanzieller Hinsicht angemessen entschädigt werden. So unkompliziert und schnell wie möglich und individuell für jeden, der der Kanzlei sein Mandat anvertraut.

Darüber hinaus ist das Menschliche der Kanzlei besonders wichtig: Mandanten sollen sich hier gut aufgehoben fühlen. Das gilt für die dreizehn Anwälte ebenso wie für die Assistentinnen und alle anderen Mitarbeiter.

Für die Kanzlei stehen die Mandanten im Vordergrund: Das Interesse gilt nicht nur den Paragrafen, sondern zuallererst den Menschen, denn mit schweren Schädigungen geht eine hohe psychische Belastung einher. Daher gehört auch eine Therapeutin zum Team.

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