Dr. Martin Berger
Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Brückner, Lange, Unger & Dr. Berger
Kollegienwall 26
49074 Osnabrück
info@brueckner-lange.de
www.brueckner-lange.de
Tel.: +49 (0) 541 358 400
Fax: +49 (0) 541 358 404 8
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Berlin, 2004
Ausbildung:
Universität Osnabrück, 1994
Georg-August-Universität Göttingen, 1995
Universität Lausanne (CH), 1997
Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 1998
Mitgliedschaften:
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Arzthaftungsrecht
- Medizinrecht
- Personenschadensrecht
- Versicherungsrecht
Expertise
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2004 ist Dr. Berger schwerpunktmäßig im Medizin- und Personenschadensrecht tätig. Leider lassen sich Schadensfälle nicht immer außergerichtlich klären. Die gerichtliche Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gehört daher ebenfalls zu seinem auf langjähriger Erfahrung basierenden Leistungsspektrum.
Insbesondere im Arzthaftungsrecht bedarf es neben der fachlichen Expertise auch der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Aktuelles
Mitautor von Jorzig (Hrsg.), Handbuch Arzthaftungsrecht (2018), diverse Referententätigkeiten zu arzthaftungs- und versicherungsrechtlichen Themen, Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück (Gesundheits- und Pflegerecht), Lehrbeauftragter der Universität Osnabrück (Haftungs- und Berufsrecht der Psychotherapeuten)
Zur Kanzlei
Die Kanzlei Brückner, Lange, Unger & Dr. Berger wurde bereits im Jahr 1955 gegründet. Mit acht Rechtsanwälten, davon sechs Fachanwälte und zwei Notare, kann eine Vertretung in den verschiedensten Rechtsgebieten kompetent erfolgen.
Seit der Kanzleigründung stellt jedoch die Vertretung in Schadensangelegenheiten sowohl im Auftrag von Versicherungsgesellschaften, aber auch von Privatpersonen den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit der Kanzlei dar. Hierzu gehören insbesondere Verkehrsschadensmandate, Arzthaftungsangelegenheiten, die Interessenvertretung in Bauprozessen und in selbständigen Beweisverfahren, im Vermögensschadenhaftpflichtbereich und in Angelegenheiten der allgemeinen Haftpflicht, genauso wie auch Tätigkeiten im Sach- und Personenversicherungsrecht.