Klaus Dittke
Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht
Dittke Schweiger Kehl
Rosenstr. 14
40479 Düsseldorf
dittke@dskp.de
www.dskp.de
Sekretariat Frau Nicole Litter
Tel.: +49 (0)211 4998 990
Fax: +49 (0)211 4911 115
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, 1985
Ausbildung:
Ludwig-Maximilians-Universität München, 1975
Universität zu Köln, 1976
Mitgliedschaften:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Düsseldorfer Anwaltsverein
Tätigkeitsschwerpunkte
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Kapitalanlagerecht
Expertise
Klaus Dittke ist Rechtsanwalt seit 1986 und Gründer der Kanzlei Dittke Schweiger Kehl mit der Spezialisierung auf Kapitalanlagerecht. Von Anbeginn seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt hat Klaus Dittke Menschen beraten und durch außergerichtliche und gerichtliche Rechtsstreitigkeiten begleitet, die unter Verlusten aufgrund von fehlgeschlagenen Kapitalanlagen litten. In zahlreichen Fällen verhalf Rechtsanwalt Dittke dabei seinen Mandanten zu einem Ausgleich ihrer Verluste.
Besonders die Bewältigung von Großverfahren ist eine Spezialität von Rechtsanwalt Dittke und seinem Partner seit 1988, Rechtsanwalt Joachim K. Schweiger. Im Zuge des Zusammenbruchs großer Kapitalanlagemodelle mit zum Teil betrügerischem Zuschnitt hat die Sozietät von Rechtsanwalt Dittke die Vertretung oftmals Hunderter, vereinzelt sogar Tausender betroffener Anleger erfolgreich geführt.
Zur Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Dittke Schweiger Kehl (DSKP) wurde 1986 von Rechtsanwalt Klaus Dittke gegründet. 1988 trat Rechtsanwalt Joachim K. Schweiger als Partner in die Sozietät ein. Diese ursprüngliche Partnerschaft ist heute unverändert erfolgreich tätig. Das Hauptbetätigungsfeld von DSKP ist die Beratung und Vertretung von Kapitalanlegern bei der Bewältigung von erlittenen Anlageverlusten. Durch die mittlerweile 30-jährige Erfahrung von DSKP im Bereich des Kapitalanlagerechts verfügt die Sozietät über große Kompetenz auf diesem Rechtsgebiet zum Wohle ihrer Mandanten.
DSKP bietet an:
Beratung bei fehlgeschlagenen oder vom Fehlschlag bedrohten Kapitalanlagen aller Art; anwaltliche Begleitung bei Auseinandersetzungen mit Gegnern auf der Kapitalanlage-Anbieterseite vom Finanzdienstleister bis zum Gründungsgesellschafter, Initiator etc.; kapitalmarktrechtliche Beratung; bankrechtliche Beratung; Risikoberatung bei künftigen Kapitalanlagen.