Dr. Michael Hallermann-Christoph
Kartellrecht, Vertriebsrecht
Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Herzberger Landstr. 48
37085 Göttingen
kanzlei@vertriebsrecht.de
www.vertriebsrecht.de
Tel.: +49 (0) 0551 499 96 0
Fax: +49 (0) 0551 499 96 99
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Braunschweig, 1999
Ausbildung:
Studium der Rechtswissenschaften Göttingen, 1988 - 1994
Studium der Rechtswissenschaften Faculté de Droit in Strasbourg (Frankreich), 1990/91
wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung für ausländisches und internationales Wirtschaftsrecht des renommierten Kartellrechtlers Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga, Göttingen, 1993 - 1996
Zweites Staatsexamen, Göttingen, 1998/99
Mitgliedschaften:
Deutsche Gesellschaft für Vertriebsrecht (DGVR)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Kartellrecht
- Vertriebsrecht
- Wettbewerbsrecht
Expertise
Dr. Michael Hallermann-Christoph hat sich seit über 20 Jahren auf das Vertriebsrecht spezialisiert. Er ist seit 1999 als Rechtsanwalt in der renommierten und bundesweit tätigen Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack tätig und seit 2011 auch Partner der Kanzlei. Er berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Vertriebsrechts, gerichtlich und außergerichtlich, mit Schwerpunkt im Handelsvertreter- und Vertriebshändlerrecht sowie bei vertriebskartellrechtlichen Fragestellungen. Selbstverständlich zählt auch die Entwicklung und Begleitung von Vertriebssystemen zu seinen Tätigkeiten. Darüber hinaus ist er Referent bei Seminaren und veröffentlicht immer wieder Beiträge zu vertriebsrechtlichen Themen.
Aktuelles
Mitwirkung u. a. an einem Kommentar zum europäischen Kartellrecht
Promotion zum Thema “Wettbewerbsbeschränkungen in Lizenzverträgen über gewerbliche Schutzrechte nach deutschem und europäischem Recht
Zur Kanzlei
Die Kanzlei Küstner, v. Manteuffel und Wurdack hat sich seit ihrer Gründung 1970 durch Dr. jur. Wolfram Küstner mit ihren sämtlichen Anwälten konsequent auf das Außendienst- und Vertriebsrecht spezialisiert und in diesem Bereich eine herausragende vertriebsrechtliche Kompetenz aufgebaut. Die Kanzlei ist von Göttingen aus im gesamten Bundesgebiet aktiv und berät und vertritt auch ausländische Mandanten, insbesondere aus den Mitgliedstaaten der EU.
Ein besonderer Erfahrungsschatz der Kanzlei resultiert daraus, dass sowohl die Unternehmen auf der einen, als auch die Vertriebspartner auf der anderen Seite, wie z. B. Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchisenehmer, Versicherungs- und Bausparkassenvertreter, Versicherungsmakler sowie angestellte Absatzmittler zu den Mandanten gehören. Alle Seiten können von den Anwälten der Kanzlei nicht nur die notwendigen Rechtskenntnisse, sondern vor allem auch detaillierte Kenntnisse über die Vertriebspraxis ihrer Branche erwarten. Die Mandanten der Kanzlei stammen aus den verschiedensten Branchen, wie z. B. Telekommunikation, Textilwirtschaft, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche, Automotive, Konsum- und Investitionsgüterindustrie, Lebens- und Genussmittelbranche, Direktvertrieb usw.
Die permanente Tätigkeit im Vertriebsrecht (Vertrieb von Waren, Versicherungen und Dienstleitungen auf allen Absatzstufen) ermöglicht es, die gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen ständig auf dem Laufenden zu halten und für die Mandanten der Kanzlei nutzbar zu machen. Sowohl umfassende Beratungsleistungen, Vertragsgestaltungen, Entwicklung von Vertriebskonzepten etc. sowie die Begleitung und Vertretung der Mandanten bei konkreten streitigen Auseinandersetzungen, und zwar sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht, zählen zum Alltagsgeschäft der Kanzlei. Selbstverständlich werden auch angrenzende Rechtsgebiete wie das Vertriebskartellrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Arbeits- und Sozialrecht (Stichwort: Scheinselbständigkeit) mit betreut.
Darüber hinaus veröffentlichen die Anwälte der Kanzlei regelmäßig Beiträge zu vertriebsrechtlichen Themen und sind als Referenten bei verschiedenen Seminarveranstaltungen tätig.