Irem Jung

Arzthaftungsrecht, Versicherungsrecht

Fachanwältin für Medizinrecht

Quirmbach & Partner
Robert-Bosch-Straße 12, Haus V
56410 Montabaur

jung@ihr-anwalt.com

Sekretariat Frau Ehret
Tel.: +49 2602 99 969-0
Fax: +49 2602 99 69 9-24

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer Kassel, 2002


Ausbildung:

Philipps-Universität Marburg, 1999


Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltsverein (DAV): Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht (AG MedR), Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht (AG Vers), Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arzthaftungsrecht
  • Geburtsschadenrecht
  • Personenschadensrecht
  • Versicherungsrecht

Expertise

Das Arzthaftungsrecht ist seit 2005 das Rechtsgebiet, in dem sich Rechtsanwältin Irem Jung vor allem für ihre kleinen und kleinsten Mandanten einsetzt. Dabei wird Engagement bei ihr groß geschrieben.

So vertritt sie vor allem geburtsgeschädigte Kinder und deren Eltern, wie auch Kinder und Jugendliche, die durch Behandlungs- und Aufklärungsfehler oft schwerwiegende, lebenslange Gesundheitsschäden davon getragen haben.

In ihrer langjährigen Tätigkeit, in hunderten von Arzthaftungsverfahren, weiß sie zu berichten, dass der Erfolg in Arzthaftungsangelegenheiten keine Glückssache sein muss, sondern das Ergebnis akribischer Arbeit und fachlich hoher Spezialisierung.

Dabei gehört die außergerichtliche Vertretung genauso zum Aufgabenspektrum, wie die gerichtliche Auseinandersetzung, zu der es gerade in den großen Personenschadensfällen häufig kommt.

Von der Wirtschaftswoche wurde Irem Jung für die Jahre 2017, 2019 und 2020 als Top- Anwältin Medizinrecht ausgezeichnet.

Aktuelles

Veröffentlichungen (Auswahl)

„Der Abfindungsvergleich des Personenschadens im Zeichen der Corona-Pandemie“, Gräfenstein/Scholz, zfs 2020, S. 313-318

„Zur Entwicklung der Schmerzensgeldrechtsprechung bei Geburtsschäden“, Scholz, Festschrift 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV

„Unter die Lupe genommen – der Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess“, Scholz, VersR 2016, S. 625-641

Vorträge

„Fragen zur Kausalität und Mitursächlichkeit im Personenschadensrecht“, II. MonsTaborSymposium Personenschadensrecht, 05.09.2019

„Haftungshöhe im geburtsschadensrechtlichen Mandat“, 19. Deutscher Medizinrechtstag, Berlin, 28.09.2018

„Das geburtsschadensrechtliche Mandat – Gedanken zur Haftungshöhe“, I. MonsTaborSymposium Personenschadensrecht, 29.08.2018

Zur Kanzlei

Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner wurde vor mehr als 35 Jahren gegründet. Von Anfang an war klar, dass zwei Faktoren besonders wichtig sind:
• konsequente Spezialisierung auf Personenschadenregulierung nach Behandlungsfehlern und schweren Unfällen
• ein starkes Team, das auch menschlich harmoniert.

Diese Philosophie der langjährigen Partner Martin Quirmbach und Thomas Gfrörer hat die Kanzlei tiefgreifend geprägt. Inzwischen gehört Quirmbach & Partner zu einer der bundesweit führenden Kanzleien im Bereich der Personenschadensregulierung nach Behandlungsfehlern und schweren Unfällen.

Mandanten dürfen von auf der fachlich-rechtlichen Seite einen hohen Grad an Spezialisierung erwarten. Denn wer unverschuldet die Folgen eines Behandlungsfehlers oder Unfalls trägt, sollte zumindest in finanzieller Hinsicht angemessen entschädigt werden. So unkompliziert und schnell wie möglich und individuell für jeden, der der Kanzlei sein Mandat anvertraut.

Darüber hinaus ist das Menschliche der Kanzlei besonders wichtig: Mandanten sollen sich hier gut aufgehoben fühlen. Das gilt für die dreizehn Anwälte ebenso wie für die Assistentinnen und alle anderen Mitarbeiter.

Für die Kanzlei stehen die Mandanten im Vordergrund: Das Interesse gilt nicht nur den Paragrafen, sondern zuallererst den Menschen, denn mit schweren Schädigungen geht eine hohe psychische Belastung einher. Daher gehört auch eine Therapeutin zum Team.

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