Thomas Köppke

Arzthaftungsrecht, Produkthaftungsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht

Kanzlei Köppke
Berner Heerweg 159
22159 Hamburg

info@ra-koeppke.de

Sekretariat Frau Mielke, Frau Stezaly
Tel.: +49 (0) 40 696 628 01
Fax: +49 (0) 40 696 628 02

Vita

Zulassung:

Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, 1996


Ausbildung:

Studium, Universität Hamburg, 1986-1992

Referendariat, Berlin und Hamburg, 1993-1996


Mitgliedschaften:

Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (ARGE Medizinrecht)

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arzthaftungsrecht
  • Geburtsschadenrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Medizinrecht
  • Personenschadensrecht
  • Produkthaftungsrecht
  • Regressforderungen der Krankenkassen

Expertise

Rechtsanwalt Köppke ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit mehr als 20 Jahren auf die Beratung und die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung geschädigter Patienten und deren Angehöriger spezialisiert. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung bei Geburtsschäden und komplexen Fällen mit Schwerstpflegebedürftigkeit.

Zudem ist Rechtsanwalt Köppke langjähriger Vertragsanwalt zahlreicher gesetzlicher und privater Krankenversicherer, die ihn mit der Durchsetzung von Regressansprüchen bei schweren Medizinschäden betrauen.

Die aktive Zusammenarbeit von Patienten und Krankenkassen bei der Anspruchsdurchsetzung ist ihm ein besonderes Anliegen, weil sie der Geschädigtenseite außergerichtliche Verhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen „auf Augenhöhe“ ermöglicht.

Neben medizinrechtlicher Fachkompetenz verfügt Rechtsanwalt Köppke über ein ausgesprochenes Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen. Hieraus erklärt sich eine hohe Erfolgsquote.

Aktuelles

Durch die umfassende Beratungstätigkeit für Krankenkassen wirkt die Kanzlei Köppke an der Meinungsbildung zu den aktuellen haftungsrechtlichen Themen im Medizinrecht mit. Adressaten sind dabei allein die Mandanten und nicht die Allgemeinheit.

Rechtsanwalt Köppke war unter anderem beratend und vertretend tätig in den folgenden Fällen medizinischer Serienschäden: wegen fehlerhafter Strahlentherapie im UKE; wegen Behandlungen mit dem „Robodoc“; und wegen fehlerhafter Hüftendoprothesen, Herzschrittmacher-Elektroden und Brustimplantate, falsch eingesetzter Kniegelenke und schwerer orthopädischer und hygienischer Versäumnisse im Medizinskandal um Prof. Dr. Bernbeck.

Aktuell ist die Kanzlei mit der Aufklärung weiterer Serienschäden im Zusammenhang mit Krankenhausinfektionen, fehlerhafter Dosierung von Chemotherapien und vorzeitigen Batterieentladungen bei implantierbaren Kardioverter-Defibrillatoren befasst.

Zur Kanzlei

Die Kanzlei Köppke ist seit mehr als einem Jahrzehnt bundesweit ausschließlich auf Geschädigtenseite tätig.

Beratung auf höchstem rechtlichen Niveau durch Spezialisierung und durch stetige Fortbildung gehört ebenso zum Credo der Kanzlei wie persönliche Empathie und engagiertes Eintreten für die Interessen der Mandanten.

Die fachliche Kompetenz der Kanzlei stützt sich nicht zuletzt auf eine systematische Auswertung der bei der Vertretung gewonnenen Erkenntnisse und ein über Jahre aufgebautes Netzwerk von Beratern und Gutachtern aus allen medizinischen Fachgebieten.

Rechtsanwalt Köppke: „Wir sind dem Mandanten zugewandt. Für uns zählen praktische Ergebnisse. Wir legen deshalb ein besonderes Augenmerk auf den Schadensumfang unter Berücksichtigung der steuerlichen und sozialhilferechtlichen Konsequenzen von Entschädigungsleistungen, nach dem Motto: ‚Entscheidend ist, was für den Mandanten unter dem Strich herauskommt‘.“

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