János Morlin

Bank- und Kapitalmarktrecht, Kartellrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

zertifizierter Börsenhändler

SGP Schneider Geiwitz
Oskar-von-Miller-Ring 34-36
80333 München

morlin@sgp-legal.de
www.sgp-legal.de

Tel.: +49 89 244 409 354
Fax: +49 89 244 409 365

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer München, 2005


Ausbildung:

Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), München, 1997


Mitgliedschaften:

Münchener Anwaltverein e.V. (MAV), Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV), Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Kartellrecht

Expertise

János Morlin ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2005 ist er im Bank- und Kapitalmarktrecht und seit 2011 im Kartellrecht aktiv. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen vertritt er ausschließlich die Interessen Geschädigter.
Im Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt er außergerichtlich und gerichtlich Investoren in Informationshaftungsfällen (insbesondere fehlerhafte Anlageberatung, fehlerhafte Kapitalmarktinformationen) und berät bei der Gestaltung von Finanzierungen. Sein Mandantenstamm umfasst private und institutionelle Investoren sowie Family Offices und kommunale Gebietskörperschaften. Zuletzt vertrat er zahlreiche Kommunen im Zusammenhang mit komplexen Derivaten (Swaps u.a.).
Im Kartellrecht betreut er aktuell Geschädigte im Zuckerkartell, im EC-Händlerentgelte-Kartell und im LKW-Kartell. Zuvor war er mit Fällen im Bildröhren-, Schienen- und Feuerwehrfahrzeuge-Kartell befasst.

Zur Kanzlei

Getreu dem Motto "Unternehmen. Besser. Machen." bietet die Kanzlei höchstes Beratungsniveau durch ausgewiesenes Expertenwissen und langjährige praktische Erfahrung des Anwaltsteams.
Die Rechtsanwälte stehen Unternehmen mit Fach- und Praxiswissen in den Kerngebieten Kartell- und Vertriebsrecht, Mergers & Acquisitions und Gesellschaftsrecht, aber auch in Fragen des Insolvenzrechts, Arbeitsrechts sowie in vielen weiteren unternehmensrelevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts zur Verfügung.

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