Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Mediatorin
SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
susanne.schmidt-morsbach@ssma.de
www.schirp.com
Sekretariat Frau Röder
Tel.: +49 (0) 30327 617 44
Fax: +49 (0) 30327 617 17
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Berlin, 2000
Ausbildung:
Freie Universität Berlin
Albert-Ludwigs-Universität, Freiburg
Université Stendhal, Grenoble
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV), Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft für Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein, Vorstand des Verbandes Gemeinsamer Vertreter Deutschland e.V. (VGVD), stellvertretende Vorsitzende des Fachausschusses für Handels- und Gesellschaftsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht
- Insolvenzrecht
- Kapitalmarktrecht
Expertise
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach vertritt seit mehr als anderthalb Jahrzehnten private Kapitalanleger und professionelle Investoren. Ihre Mandanten sind in erster Linie in geschlossene Fonds und Anleihen nach dem Schuldverschreibungsgesetz investiert.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist es, Schadensersatzansprüche gegen Prospektverantwortliche, Banken und Ratingagenturen geltend zu machen.
Neben dieser umfangreichen forensischen Tätigkeit begleitet sie Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb und außerhalb von Insolvenzen und vertritt ihre Mandanten auf Gesellschafter- und Gläubigerversammlungen.
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach nimmt viele Mandate auch als Beirat, Gläubigerausschussmitglied und gemeinsamer Vertreter wahr.
Zur Kanzlei
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte berät und vertritt seit 1994 geschädigte Anleger – und zwar nur Anleger. Spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht kämpfen elf Rechtsanwälte, darunter Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, im Sinne der Anleger für einen sauberen Kapitalmarkt. Zu den Mandanten gehören sowohl private Anleger als auch institutionelle Investoren, die in Anleihen und Schuldverschreibungen, geschlossenen Fonds, Zertifikaten oder Aktien investiert sind.
Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner gehörte zu den Ersten, die Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz betrieben haben. Nachdem das Gesetz im Jahr 2005 in Kraft getreten war, wurden sechs der ersten zehn Verfahren von Schirp Neusel & Partner geführt. Der erste für Anleger erfolgreiche Musterentscheid – bestätigt durch den BGH – wurde von Schirp Neusel & Partner erstritten.