Bernd Schomburg
Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Notar
Schomburg & Stamm
Sachsenstraße 13
32756 Detmold
bs-es@t-online.de
www.schomburg-stamm.de
Tel.: +49 (0) 5231 92 58 0
Fax: +49 (0) 5231 33 41 3
Vita
Zulassung:
Rechtsanwaltskammer Hamm, 1982
Ausbildung:
Ruhr-Universität-Bochum, 1979
Referendar Landgericht Detmold, 1979 - 1982
Mitgliedschaften:
Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE), Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Erbrecht
- Familienrecht
Expertise
Als Rechtsanwalt und Notar mit langjähriger Berufserfahrung berät und vertritt Bernd Schomburg seine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bis zu den Fachsenaten der Oberlandesgerichte kompetent und vertrauensvoll. Als Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht ist er durch seine in Fortbildungen erworbenen Kenntnisse der jeweils aktuellen Rechtsprechung in der Lage, mit fachkompetenten Richtern und Rechtsanwälten gleichermaßen fundiert zu verhandeln. Bei notwendigen Kompromissen sind seine Kenntnisse und Erfahrungen der notariellen Tätigkeit wertvoll und hilfreich bei der Formulierung von Vergleichen und Abschlussklauseln.
Ein Schwerpunkt bei der gerichtlichen Vertretung ist neben Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsklagen die Vertretung in Erbscheinsverfahren, die oftmals die Frage der Testierfähigkeit des Erblassers und die Gültigkeit von Testamenten zum Streitgegenstand haben, sodass Zeugen und Sachverständigengutachten bewertet und überprüft werden müssen. Dabei sind Rechtsanwalt Bernd Schomburgs langjährige Berufserfahrungen im Umgang mit Beweismitteln und anzuhörenden Personen von großem Vorteil. In zunehmender Weise werden Erbstreitigkeiten durch Schiedsgerichte oder in einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Mediation zum Abschluss gebracht. Die hier anzuwendenden Verfahren führen häufig zu Zeit- und Kosteneinsparungen, jedoch nicht zu einer Kostenfreiheit, sodass auch hier die Möglichkeit einer Kostenfinanzierung zu prüfen ist.
Zur Kanzlei
Schomburg & Stamm Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notare entstand im Jahr 2005 durch den Zusammenschluss von zwei örtlich bereits etablierten Anwaltspraxen, die beide im Anwalts- und Notarbereich das Erbrecht und das Familienrecht als ihre Tätigkeitsschwerpunkte hatten und diese in Zusammenarbeit gemeinsam fortführen. Mit geschultem Fachpersonal werden sowohl private Mandanten als auch Unternehmen, Gesellschaften und Vereine betreut, beraten und vertreten.