Prof. Dr. Matthias Siegmann

BGH, Zivilrechtliches Revisionsrecht

Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Hübschstraße 21
76135 Karlsruhe

bgh@forensik-boutique.de
www.forensik-boutique.de

Sekretariat Christine Lüddecke
Tel.: +49 (0) 721 570 438 10
Fax: +49 (0) 721 570 438 77

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer BGH, 2007


Ausbildung:

Studium und Promotion, Universität Freiburg, 1983-1992


Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV), Verein der beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte e.V., Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), Gesellschaftsrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (VGR) e.V., Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V. (BrV), u.v.m.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • (Intern.) Schiedsverfahren
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Revisionsrecht

Expertise

Prof. Dr. Matthias Siegmann ist seit Juni 2007 als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof tätig. Seitdem hat er seine Mandanten in tausenden Nichtzulassungsbeschwerde-, Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Zu seinen Mandanten zählen regelmäßig börsennotierte Gesellschaften (etwa aus dem Bereich der Kredit- und Versicherungswirtschaft), aber auch mittelständische Unternehmen, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Berufskollegen und sonstige Privatpersonen.

lnhaltliche Schwerpunkte seiner revisionsrechtlichen Tätigkeit bilden das Bank- und Kapitalmarktrecht, wobei Professor Siegmann regelmäßig auf Seiten der Kreditwirtschaft tätig wird, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen sowie das Haftungsrecht der freien Berufe einschließlich des Arzthaftungsrechts, wobei er regelmäßig von Seiten der in Anspruch genommenen Berufsträger bzw. deren Haftpflichtversicherer beauftragt wird. Auch in Amtshaftungsprozessen, insolvenzrechtlichen Streitigkeiten und erbrechtlichen Auseinandersetzungen ist Professor Siegmann häufig mandatiert. Seine revisionsrechtliche Tätigkeit erstreckt sich aber darüber hinaus auf alle Materien, die in die Zuständigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs fallen (mit Ausnahme des Patentrechts).

Daneben ist Professor Siegmann auch als – regelmäßig parteibenannter – Schiedsrichter nach verschiedenen Schiedsverfahrensordnungen insbesondere in Post-M&A-Auseinandersetzungen tätig.

Aktuelles

Prof. Dr. Matthias Siegmann wurde im Jahre 2016 von der Universität Heidelberg nach langjähriger Lehrtätigkeit insbesondere im Zivilprozess- und Insolvenzrecht zum Honorarprofessor ernannt. Der von ihm im Rahmen des Ernennungsverfahrens vor der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg gehaltene Vortrag "Die Gewährleistung der grundrechtsgleichen Verfahrensrechte in der zivilrechtlichen Rechtssprechung des BGH" ist mittlerweile in der JuristenZeitung 2017, 598 veröffentlicht.

Zur Kanzlei

Prof. Dr. Matthias Siegmann ist beim Bundesgerichtshof singular zugelassen und dort als Einzelanwalt tätig. In seiner Kanzlei sind allerdings mehrere Berufskollegen mit oft langjähriger revisionsrechtlicher Erfahrung tätig, die auf einzelne materielle Rechtsgebiete spezialsiert und in diesen teils als Fachanwälte ausgewiesen sind. Sie bearbeiten gemeinsam mit ihm die in ihr Fachgebiet fallenden Mandate.

Dieses Vier-Augen-Prinzip hat sich in den vergangenen zehn Jahren revisionsrechtlicher Praxis als besonders geeignet erwiesen, um die Interessen der Rechtssuchenden vor dem Bundesgerichtshof optimal zu vertreten.

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