Sven Wilhelmy

Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

Quirmbach und Partner mbB
Beethovenstraße 12
50674 Köln

wilhelmy@ihr-anwalt.com
ihr-anwalt.com

Sekretariat Frau Rosselli
Tel.: +49 221 - 65 04 88 80
Fax: +49 221 – 65 04 88 88

Vita

Zulassung:

Rechtsanwaltskammer Köln, 2006


Ausbildung:

Universität Trier, 2003


Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltsverein (DAV, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht), Kölner Anwaltsverein (KAV), Kölner Juristische Gesellschaft

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arzthaftungsrecht
  • Personenschadensrecht

Expertise

Rechtsanwalt Sven Wilhelmy ist seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen. Vor seinem Wechsel zu Quirmbach & Partner im Jahr 2015 war er lange Jahre in Köln bei einem Haftpflichtversicherer als Syndikusanwalt zuständig für die Regulierung von Personengroßschäden in Arzthaftungs- und Haftpflichtfällen. Seit 2018 ist er einer der drei Partner des Anwaltsbüros Quirmbach & Partner. Sven Wilhelmy ist spezialisiert auf das Arzthaftungs- und Personenschadensrecht, insbesondere in den Bereichen Neurologie und Neurochirugie. Er vertritt ausschließlich die Patientenseite und ist bundesweit tätig. Im Jahr 2020 wurde Rechtsanwalt Wilhelmy vom Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche als "Top-Anwalt Medizinrecht" ausgezeichnet.

Zur Kanzlei

Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner wurde vor mehr als 35 Jahren gegründet. Von Anfang an war klar, dass zwei Faktoren besonders wichtig sind:
• konsequente Spezialisierung auf Personenschadenregulierung nach Behandlungsfehlern und schweren Unfällen
• ein starkes Team, das auch menschlich harmoniert.

Diese Philosophie der langjährigen Partner Martin Quirmbach und Thomas Gfrörer hat die Kanzlei tiefgreifend geprägt. Inzwischen gehört Quirmbach & Partner zu einer der bundesweit führenden Kanzleien im Bereich der Personenschadensregulierung nach Behandlungsfehlern und schweren Unfällen.

Mandanten dürfen von auf der fachlich-rechtlichen Seite einen hohen Grad an Spezialisierung erwarten. Denn wer unverschuldet die Folgen eines Behandlungsfehlers oder Unfalls trägt, sollte zumindest in finanzieller Hinsicht angemessen entschädigt werden. So unkompliziert und schnell wie möglich und individuell für jeden, der der Kanzlei sein Mandat anvertraut.

Darüber hinaus ist das Menschliche der Kanzlei besonders wichtig: Mandanten sollen sich hier gut aufgehoben fühlen. Das gilt für die dreizehn Anwälte ebenso wie für die Assistentinnen und alle anderen Mitarbeiter.

Für die Kanzlei stehen die Mandanten im Vordergrund: Das Interesse gilt nicht nur den Paragrafen, sondern zuallererst den Menschen, denn mit schweren Schädigungen geht eine hohe psychische Belastung einher. Daher gehört auch eine Therapeutin zum Team.

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